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Umzugskosten steuerlich absetzen: So funktioniert es in Österreich

Ist der Umzug beruflich veranlasst, holen Sie einen erheblichen Teil der Kosten über die Arbeitnehmerveranlagung zurück. Welche Voraussetzungen gelten und welche Belege Sie brauchen.

Möbelpacker Relaxo 7 Min. Lesezeit Aktualisiert August 2026
Umzugsrechnungen und Belege für die Arbeitnehmerveranlagung

Ein Umzug kostet schnell vierstellig – und ein Teil davon lässt sich über die Steuererklärung zurückholen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. In Österreich werden diese Ausgaben als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Dieser Beitrag erklärt, wann die berufliche Veranlassung anerkannt wird, welche Positionen absetzbar sind und welche Belege Sie ab dem ersten Tag sammeln sollten.

Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst?

Der entscheidende Punkt ist die berufliche Veranlassung. Ein rein privat motivierter Umzug – größere Wohnung, schöneres Viertel, Zusammenziehen mit dem Partner – ist steuerlich nicht absetzbar. Anerkannt werden dagegen typischerweise:

  • Dienstortwechsel auf Veranlassung des Arbeitgebers
  • Arbeitsplatzwechsel zu einem neuen Dienstgeber an einem anderen Ort
  • Aufnahme einer Beschäftigung, die den Wohnortwechsel erfordert
  • Erhebliche Verkürzung des Arbeitsweges durch den Umzug
  • Beendigung einer doppelten Haushaltsführung – der Rückumzug an den Familienwohnsitz
  • Dienstwohnungspflicht, wenn Sie eine Dienstwohnung beziehen oder räumen müssen

Bei einem Firmenumzug auf Arbeitgeberseite gelten andere Regeln: Dort sind die Kosten Betriebsausgaben – siehe unsere Seite zum Firmenumzug.

Welche Kosten sind absetzbar?

Absetzbar sind die tatsächlich angefallenen und belegten Kosten, die unmittelbar mit dem Wohnungswechsel zusammenhängen. Die folgende Übersicht orientiert sich an der gängigen Praxis:

Position Absetzbar? Hinweis
Rechnung des Umzugsunternehmens Ja Der größte Einzelposten – Rechnung unbedingt aufheben
Mietwagen und Treibstoff bei Eigenumzug Ja Belege und Fahrtenaufzeichnung erforderlich
Umzugskartons und Verpackungsmaterial Ja Kassenbeleg genügt
Maklerprovision für die neue Wohnung Ja Sofern beruflich veranlasst
Doppelte Mietzahlung im Übergangsmonat Ja Nur für den unvermeidbaren Zeitraum
Kosten für Wohnungssuche (Fahrten, Nächtigung) Ja Nachvollziehbar dokumentieren
Ummelde- und Behördengebühren Ja Kleinbeträge, aber zulässig
Neue Möbel und Einrichtung Nein Gilt als private Anschaffung
Renovierung der neuen Wohnung Nein Nicht umzugsbedingt im engeren Sinn
Kaution Nein Rückzahlbare Sicherheitsleistung, kein Aufwand

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So machen Sie die Kosten geltend

Die Geltendmachung erfolgt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1), die Sie am einfachsten über FinanzOnline einreichen. Umzugskosten werden dort als sonstige Werbungskosten erfasst.

  1. Belege sammeln – ab dem ersten Angebot, nicht erst ab der Rechnung
  2. Summe ermitteln und nach Positionen aufgliedern
  3. Arbeitnehmerveranlagung einreichen, Werbungskosten eintragen
  4. Belege bereithalten – sie werden nicht automatisch mitgeschickt, müssen aber auf Aufforderung vorgelegt werden
  5. Sieben Jahre aufbewahren – so lange läuft die Aufbewahrungspflicht

Beachten Sie: Werbungskosten wirken sich erst aus, soweit sie den automatisch berücksichtigten Pauschbetrag übersteigen. Bei einem typischen Umzug mit Umzugsunternehmen ist das regelmäßig der Fall.

Wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt

Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten ganz oder teilweise, können Sie diesen Teil naturgemäß nicht mehr selbst absetzen. Wichtig ist die richtige Abwicklung:

  • Ein Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen für Sie steuerfrei – die Behandlung klärt die Lohnverrechnung.
  • Übernimmt der Arbeitgeber nur einen Teil, können Sie den selbst getragenen Rest als Werbungskosten geltend machen.
  • Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welcher Anteil übernommen wurde – das vermeidet Rückfragen des Finanzamts.

Bei betrieblich veranlassten Standortverlagerungen sind die Umzugskosten auf Unternehmensseite Betriebsausgaben und in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt.

Belegcheckliste: Was Sie aufbewahren sollten

Sammeln Sie diese Unterlagen konsequent in einem Ordner – digital reicht, sofern die Belege vollständig lesbar sind.

Belege für die Steuererklärung

  • Rechnung des Umzugsunternehmens (mit Leistungsdatum und Adressen)
  • Zahlungsnachweis: Kontoauszug oder Zahlungsbestätigung
  • Belege für Verpackungsmaterial und Kartons
  • Mietwagenrechnung und Tankbelege bei Eigenumzug
  • Maklerprovision und Vermittlungsrechnung
  • Alter und neuer Mietvertrag
  • Nachweis der beruflichen Veranlassung (Dienstvertrag, Versetzung)
  • Bestätigung des Arbeitgebers über etwaige Kostenübernahme
  • Belege für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung

Rechnung, die das Finanzamt akzeptiert

Wir stellen für jeden Umzug eine detaillierte Rechnung mit allen Leistungspositionen aus.

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Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit

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Seit über 1.200 durchgeführten Umzügen begleiten wir Privathaushalte und Unternehmen in ganz Österreich und Europa. Unsere Ratgeber-Beiträge basieren auf der täglichen Praxis unseres Umzugsteams.

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