Behörden & Recht

Ummelden nach dem Umzug: Meldezettel, Fristen und alle Behördenwege in Österreich

Für die Ummeldung des Hauptwohnsitzes haben Sie in Österreich einen Monat Zeit. Welche Unterlagen Sie brauchen, wer den Meldezettel unterschreiben muss und welche Stellen Sie zusätzlich informieren sollten.

Möbelpacker Relaxo 7 Min. Lesezeit Aktualisiert Juli 2026
Unterlagen und Meldezettel für die Ummeldung des Wohnsitzes nach einem Umzug

Die Meldepflicht ist einer der wenigen Punkte beim Umzug, bei dem eine versäumte Frist tatsächlich Geld kostet. In Österreich gilt: Wer eine Unterkunft bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen bis spätestens einem Monat anmelden. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf Schritt für Schritt – inklusive der Stellen, die viele nach dem Umzug schlicht vergessen.

Welche Frist gilt für die Ummeldung?

Nach dem österreichischen Meldegesetz muss die Anmeldung einer Unterkunft innerhalb von drei Tagen ab Bezug, spätestens jedoch innerhalb eines Monats erfolgen. In der Praxis orientieren sich die Meldebehörden an der Monatsfrist – wer sie überschreitet, riskiert eine Verwaltungsstrafe.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den Meldearten:

  • Hauptwohnsitz – der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen. Er ist relevant für Wahlrecht, Finanzausgleich und viele Förderungen.
  • Nebenwohnsitz – jede weitere Unterkunft, etwa ein Zweitwohnsitz am Studienort.
  • Abmeldung – notwendig, wenn Sie eine Unterkunft aufgeben, ohne eine neue im Inland zu beziehen (zum Beispiel bei einem Auslandsumzug).

Ziehen Sie innerhalb Österreichs um, erledigen Sie An- und Abmeldung in einem Schritt bei der neuen Meldebehörde. Eine separate Abmeldung am alten Wohnort ist dann nicht nötig.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Die Ummeldung selbst ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt – vorausgesetzt, Sie haben alles dabei. Fehlt die Unterschrift des Unterkunftgebers, müssen Sie ein zweites Mal kommen.

Checkliste für den Behördengang

  • Vollständig ausgefüllter Meldezettel (Formular online abrufbar oder vor Ort erhältlich)
  • Unterschrift des Unterkunftgebers (Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümer) auf dem Meldezettel
  • Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis
  • Bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthaltstitel
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder entsprechender Nachweis

Wo und wie melden Sie sich an?

Zuständig ist die Meldebehörde am neuen Wohnort: in Wien das jeweilige Magistratische Bezirksamt, in anderen Gemeinden das Gemeindeamt oder der Magistrat.

  1. Meldezettel herunterladen und ausfüllen, oder vor Ort ausfüllen
  2. Unterschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung einholen – dieser Schritt wird am häufigsten übersehen
  3. Persönlich zur Meldebehörde gehen oder das Formular per Post übermitteln
  4. Meldebestätigung mitnehmen – Sie brauchen sie für Bank, Kfz-Zulassung und viele weitere Stellen

Für eine Vollmacht genügt in der Regel eine formlose schriftliche Ermächtigung, wenn eine andere Person die Ummeldung für Sie erledigt. Auch eine elektronische Meldung über das Bürgerserviceportal ist – abhängig von Ihrer ID-Ausstattung – möglich.

Wen Sie zusätzlich über die neue Adresse informieren müssen

Die Meldebehörde informiert nicht automatisch alle anderen Stellen. Diese Liste umfasst die Punkte, die in der Praxis am häufigsten liegen bleiben:

Stelle Frist / Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Adressänderung im Zulassungsschein eintragen lassen
Finanzamt Adresse über FinanzOnline aktualisieren
Sozialversicherung / ÖGK Meldung über den Dienstgeber oder direkt
Arbeitgeber Für Lohnverrechnung und Pendlerpauschale relevant
Bank und Versicherungen Meldebestätigung wird meist verlangt
Strom, Gas, Internet Rechtzeitig vor dem Einzug ummelden
Post-Nachsendeauftrag Kostenpflichtig, ab Einzugsdatum einrichten
Hausarzt, Schule, Kindergarten Neue Adresse und ggf. Sprengelwechsel
GIS / ORF-Beitrag Adressänderung melden

Sonderfälle: Untermiete, Auslandsumzug und Zweitwohnsitz

Untermiete und WG

Auch als Untermieter müssen Sie sich anmelden. Unterkunftgeber ist in diesem Fall der Hauptmieter, der den Meldezettel unterschreibt.

Umzug ins Ausland

Verlassen Sie Österreich dauerhaft, müssen Sie sich abmelden. Auch hier gilt die Frist von drei Tagen bis einem Monat ab Aufgabe der Unterkunft. Ohne Abmeldung laufen Beitragspflichten und Zustellungen weiter. Wenn Sie den Transport dazu benötigen: Wir übernehmen Auslandsumzüge europaweit.

Zweitwohnsitz

Ein Nebenwohnsitz wird ebenso gemeldet wie der Hauptwohnsitz. Beachten Sie, dass einzelne Gemeinden – vor allem in Tourismusregionen – eine Zweitwohnsitzabgabe erheben.

Kinder und Familie

Für minderjährige Kinder meldet der gesetzliche Vertreter an. Ein Meldezettel pro Person ist erforderlich, alle können jedoch im selben Termin abgegeben werden.

Den Transport übernehmen wir

Behördenwege bleiben bei Ihnen – Kartons, Möbel und LKW bei uns. Kostenlose Besichtigung inklusive.

Umzug anfragen

Häufige Fragen zur Ummeldung

Möbelpacker Relaxo

Seit über 1.200 durchgeführten Umzügen begleiten wir Privathaushalte und Unternehmen in ganz Österreich und Europa. Unsere Ratgeber-Beiträge basieren auf der täglichen Praxis unseres Umzugsteams.

Das könnte Sie auch interessieren